pro bono
ↂ RECHTSWERK
Rechtsdienstleistungen ~ § 6 RDG konform
Pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit). Generell impliziert dies freiwillig geleistete, professionelle Arbeit ohne Bezahlung für das Gemeinwohl. Im Gegensatz zum traditionellen Voluntarismus wird hierbei auf spezifische Fähigkeiten von Experten zurückgegriffen, um deren Dienste auch denen zur Verfügung zu stellen, welche sich diese ansonsten nicht leisten könnten.
Verfolgen Sie gemeinnützige Ziele und benötigen juristische Unterstützung bei der Strukturierung und Organisation Ihres Vorhabens?Stellen Sie Ihr Projekt vor! Wir begleiten Sie dann bei der Lösung juristischer Probleme im Tagesgeschäft.
Dies gilt ebenso für die Beratung von Privatpersonen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen, sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit.
("emeritierter" hauptberuflicher Notar auf Lebenszeit )
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