was
ↂ RECHTSWERK
Rechtsdienstleistungen ~ § 6 RDG konform
Nach jahrzehntelanger Tätigkeit als Notar im Hauptberuf oder als Rechtsanwalt soll das sich in diesen Zeiten angesammelte Expertenwissen nunmehr in den Dienst einer guten Sache gestellt und zum Nutzen der Allgemeinheit und ohne komerzielles Interesse unter Beachtung der Beschränkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes angeboten werden.
Erlaubt sind nach diesem Gesetz Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen), Diese Leistungen werden ausschließlich durch Personen mit Befähigung zum Richteramt erbracht (§ 2 III, § 6 I RDG). Die "core values" Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sind nach wie vor absolut verpflichtend und deren Einhaltung wird garantiert.
Weiterhin gehört zu den Themen die Erstattung rechtswissenschaftlicher Gutachten.
Nur noch Geschichte...
Notar a.D. Wolfgang Bormann
("emeritierter" hauptberuflicher Notar auf Lebenszeit )
Langgasse 12-14 * 35510 Butzbach *
0157 823 77 496 * wb.ra@gmx.net
Telefon- und Servicezeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr Termine nach Vereinbarung