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nec scire fas est omnia

was

 

ↂ  RECHTSWERK

 

    Rechtsdienstleistungen ~ § 6 RDG konform 
       


 

Nach jahrzehntelanger Tätigkeit als Notar im Hauptberuf oder als Rechtsanwalt soll das sich in diesen Zeiten angesammelte Expertenwissen nunmehr in den Dienst einer guten Sache gestellt und zum Nutzen der Allgemeinheit und ohne komerzielles Interesse unter Beachtung der Beschränkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes angeboten werden. 

Erlaubt sind nach diesem Gesetz Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen),  Diese Leistungen  werden   ausschließlich durch Personen  mit Befähigung zum Richteramt  erbracht (§ 2 III, § 6 I RDG). Die "core values" Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sind nach wie vor absolut verpflichtend und deren Einhaltung wird garantiert. 

Weiterhin gehört zu den Themen die Erstattung rechtswissenschaftlicher Gutachten. 


Nur noch Geschichte...


Notar a.D. Wolfgang Bormann
("emeritierter" hauptberuflicher Notar auf Lebenszeit )

Langgasse 12-14 *  35510 Butzbach * 
0157 823 77 496 * wb.ra@gmx.net


 

Telefon- und Servicezeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr  Termine nach Vereinbarung 

 

 
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